Blick aus der Fahrerkabine über das Schneeschild bei starkem Schneefall

Leistung: Winterdienst

Winterdienst im Raum Mattighofen bis Salzburg

Wir räumen und streuen Zufahrten, Gehsteige, Parkplätze und Betriebsflächen — die ganze Saison.

Für Private

Hauszufahrt, Gehsteig und Hauseingang — geräumt und gestreut, bevor Sie zur Arbeit fahren. So kommen Sie Ihrer Räum- und Streupflicht als Anrainer nach, ohne im Dunkeln Schnee zu schaufeln.

  • Zufahrten, Gehsteige und Eingänge
  • Salz- oder Splittstreuung nach Wunsch
  • Saisonvereinbarung für den ganzen Winter — Sie müssen nicht jedes Mal anrufen

Für Betriebe & Hausverwaltungen

Kundenparkplatz, Betriebszufahrt oder Wohnanlage: Ihre Flächen sind rechtzeitig vor Betriebsbeginn frei und sicher begehbar, bei Bedarf mehrmals täglich — mit Traktor, Schneepflug und Streugerät.

  • Parkplätze, Zufahrten und Verkehrsflächen
  • Verlässliche Zeiten vor Betriebsbeginn
  • Schneeräumung sowie Salz- oder Splittstreuung
Traktor mit Schneepflug und Streugerät auf schneebedecktem Platz im Morgengrauen
Räumfahrzeuge mit Schneepflug und Streugerät, einsatzbereit.

Ausrüstung und Ablauf

Maschinen und Routine auch im Winterdienst.

Unsere Maschinen sind das ganze Jahr im Einsatz und entsprechend gewartet. Im Winter bedeutet das: zuverlässige Räumung, auch bei größeren Schneemengen. Da wir aus der Region kommen, sind die Anfahrtswege kurz und wir sind rechtzeitig vor Ort.

Wichtig: Wir nehmen nur so viele Winterdienst-Kunden an, wie wir bei starkem Schneefall zuverlässig betreuen können. Melden Sie sich am besten vor Saisonbeginn — 0664 / 34 24 262.

Häufige Fragen

Ab wann wird geräumt?

So früh, dass Zufahrten, Parkplätze und Gehwege rechtzeitig vor Arbeitsbeginn frei sind — bei starkem Schneefall auch mehrmals täglich. Fixe Räumzeiten vereinbaren wir je Objekt.

Wie funktioniert eine Saisonvereinbarung?

Sie melden sich einmal, wir kümmern uns den ganzen Winter: fixe Flächen, klare Konditionen, keine Einzelbeauftragung bei jedem Schneefall. Auf Wunsch inklusive Salz- oder Splittstreuung.

Wer haftet, wenn vor meinem Haus jemand ausrutscht?

Das hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich müssen Eigentümer im Ortsgebiet die dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege entlang ihrer Liegenschaft (bis 3 m Entfernung) täglich von 6 bis 22 Uhr räumen und bei Schnee und Glatteis streuen (§ 93 StVO). Diese Pflichten lassen sich vertraglich übertragen — für die übertragenen Pflichten tritt der Beauftragte an die Stelle des Eigentümers. Was wir übernehmen, halten wir in der Saisonvereinbarung fest. Eine verbindliche Rechtsauskunft können wir als Erdbau-Betrieb aber nicht geben.

Räumen Sie auch kleine Privatzufahrten?

Ja — vom Hauseingang bis zum Betriebsparkplatz. Wir stimmen die Touren so ab, dass wir bei Schneefall rechtzeitig bei allen Kunden sind. Fragen Sie einfach an, dann sagen wir Ihnen, ob wir Ihre Fläche übernehmen können.

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